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Familiennamen im ehemaligen Herzogtum Limburg - Einleitung

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FAMILIENNAMEN

IM EHEMALIGEN HERZOGTUM LIMBURG


EINLEITUNG



Das Herzogtum Limburg, dessen Anthroponymik erstmals in dieser Veröffentlichung behandelt wird, gehörte einst zum Kern des karolingischen Reiches, der sich zwischen Landen, Aachen und Arlon (Arel) erstreckte.

Dieses relativ kleine Gebiet wurde im 11. Jahrhundert unabhängig, bis es nach der Schlacht von Worringen (5. Juni 1288) dem Herzogtum Brabant einverleibt wurde. Ab dem 16. Jahrhundert fingen die Eigennamen an, eine feste Form anzunehmen, und zwar insbesondere in dem zwischen der Hauptstadt, Limburg an der Weser, und Aachen gelegenen dietzschen Gebiet.

Das heißt freilich nicht, dass sich die Schreibweise der Namen in den drei dietzschen Banken Baelen, Walhorn und Montzen seitdem nicht mehr entwickelt hat. Es ist auch zu diesem Zeitpunkt, dass die alte ripuarische Skripta allmählich als Amtssprache durch das Brabantische (im 18. Jahrhundert auch das Französische) und als Religionssprache (und folglich auch als Unterrichtssprache) durch das Deutsche ersetzt wird.

Doch auch die alte plattdeutsche Ortssprache (1) hat die verschiedenen Namensformen mit geprägt.

Dazu kommt, dass in einem solch mehrsprachigen Gebiet Schreib- oder Übersetzungsfehler einfach unvermeidlich waren.

Tatsache ist, dass ein (meist männlicher) Personennamen seit dieser Zeit meistens systematisch auf die legalen Nachkommen übertragen wird.

Im wallonischen Teil des Herzogtums, in der Bank Herve, entstehen diese festen Eigennamen erst zwei Jahrhunderte später.



(1) Zur Unterscheidung von 'Dutch - Platdütsch - Deutsch' siehe unsere Artikel 'Plurilinguisme et idéologies linguistiques au 'Pays sans frontières'', im Bulletin de la Commission Royale de Typonomie et de Dialectologie, LXVI (1994), pp. 85-9d, srt. 88-90 und 'La Communauté française de Belgique, héritière des Pays-Bas espagnols, zone de contact romano-germanique intense au cœur de l'Europe', in Revista Augustiniana, Vol XXXIV, Núm. 104 Madrid 1993, pp. 665-712, srt. 684-685.